- Stand 21.05.2019
- Typ Typ_BMFSchreiben
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Anwendungsschreiben zu §§ 1 - 24, 50 und 56 InvStG veröffentlicht.
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Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Anwendungsschreiben zu §§ 1 - 24, 50 und 56 InvStG veröffentlicht.