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04.01.2023

Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2. Januar 2023

  • Stand 04.01.2023
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2023 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2023 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.