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02.01.2025

Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)

Das Bundesministerium der Finanzen hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes („Umwandlungssteuer-Erlass“ - UmwStE) abgestimmt. Mit dem BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025 wurde nunmehr der UmwStE mitgeteilt.