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11.10.2023

Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)

Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 6. Dezember 2023

  • Stand 11.10.2023
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (Umwandlungssteuererlass – UmwStE) abgestimmt. Die Aktualisierung enthält Klarstellungen und Präzisierungen gegenüber dem UmwStE vom 11. November 2011 (BStBl I S. 1314) und berücksichtigt die seit dessen Veröffentlichung ergangenen Gesetzesänderungen und höchstrichterlichen Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme. Näheres ist dem Schreiben zu entnehmen.