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23.12.2022

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2023

BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2022 - IV C 5 - S 2334/19/10010-004, DOK: 2022/1255571 -

  • Stand 23.12.2022
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.