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10.12.2024

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2025

BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 - IV C 5 - S 2334/19/10010-006, DOK: 2024/1020293 -

  • Stand 10.12.2024
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.