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10.11.2023

Umsatzsteuer; Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der Datensatzbeschreibung zu § 22g Umsatzsteuergesetz (UStG)

  • Stand 10.11.2023
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Die Aufzeichnungen gemäß § 22g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln (§ 22g Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 8 UStG).

Der amtliche vorgeschriebene Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung von Daten durch Zahlungsdienstleister an das BZSt gemäß § 22g Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 8 UStG sind auf der Homepage des BZSt unter https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/CESOP/cesop_node.html veröffentlicht.