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28.12.2023

Umsatzsteuer; Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister (§ 22g Umsatzsteuergesetz (UStG))

  • Stand 28.12.2023
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Durch Artikel 17 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) wurde § 22g - Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister - in das Umsatzsteuergesetz (UStG) eingefügt.

Damit wurde die Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18. Februar 2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister (ABl. L 62 vom 2. März 2020 S. 7) in nationales Recht umgesetzt.

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes ...