- Stand 01.05.2018
- Typ Typ_BMFSchreiben
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit dem BMF-Schreiben vom 1. Mai 2018 das allgemeine Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung bekannt gemacht.
Hinweis: Zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 30. Mai 2021