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23.04.2020

Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise 

  • Stand 23.04.2020
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.