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22.12.2020

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

  • Stand 22.12.2020
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.