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18.03.2021

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2); Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen

  • Stand 18.03.2021
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Dieses Schreiben ergänzt das BMF-Schreiben vom 19. März 2020 - IV A 3 - S 0336/19/10007: 002 - (BStBl I S. 262) und tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2020 - IV A 3 - S 0336/20/10001 :025 - (BStBl 2021 I S. 45).