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10.10.2022

Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV), Ergänzung von Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 2. Juni 2022, IV A 3 - S 0229/21/10002:009, BStBl I Seite 848

  • Stand 10.10.2022
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Anlage 1 des BMF-Schreibens zur Anwendung der Mitteilungsverordnung enthält bundeseinheitlich abgestimmte Ausnahmen von der Mitteilungspflicht. Diese Anlage wird um Zahlungen an Strafgefangene nach § 43 StVollzG oder vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen ergänzt, sofern diese Zahlungen einen Betrag von 10.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen.