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05.07.2023

Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder

  • Stand 05.07.2023
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder wurden an das geänderte BMF-Schreiben vom 5. Juli 2023 IV D 1 - S 0336/20/10004 :003 - angepasst.