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12.01.2024

Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 14b Abgabenordnung (AO)) ab 1. Januar 2024

  • Stand 12.01.2024
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023, BGBl. I 2023 Nr. 411, wurde in § 14b Abgabenordnung (AO) eine Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes (insbesondere für britische Limiteds) eingeführt. Deshalb wurde das BMF-Schreiben vom 30. Dezember 2020 - IV A 3 - S 0284/20/10006 :003 - mit Wirkung ab 1. Januar 2024 aufgehoben.