- Stand 18.05.2022
- Typ Typ_BMFSchreiben
Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021, BGBl. I Seite 882, in Kraft. Der AEAO wird aus diesem Anlass - allerdings erst mit Wirkung ab 1. Januar 2023 - zu § 79 AO und zu § 122 AO ergänzt und angepasst.