Das BMF-Schreiben enthält Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 10, 12, 18, 30, 31a, 53, 64, 73, 89, 122, 138, 147, 150, 152, 160, 171, 173, 175b, 180, 224, 228, 229, 230, 233a, 251, 355 und 361.
05.02.2024
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