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26.06.2024

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu §§ 89 und 89a sowie Aufhebung des BMF-Schreibens vom 5. Oktober 2006 - IV B 4 - S 1341 - 38/06 - (BStBl I S. 594)

  • Stand 26.06.2024
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Das deutsche Recht sieht seit dem Jahr 2021 in § 89a der Abgabenordnung eine nationale Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren vor. Deren Auslegung und Anwendung konkretisiert dieser neue Anwendungserlass. Mit der Veröffentlichung wird das Merkblatt zu Vorabverständigungsverfahren vom 5. Oktober 2006 aufgehoben.