Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Bestimmung des amtlich vorgeschriebenen Musters für das Produktinformationsblatt (PIB) gemäß § 7 AltZertG wurde anlässlich gesetzlicher Änderungen überarbeitet. Das überarbeitete Schreiben vom 14. März 2019 (BStBl I 2019 S. 240) ist mit Wirkung ab 1. Juli 2019 anzuwenden. Es ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Schreiben des BMF vom 21. Februar 2017 (BStBl I 2017 S. 365) und vom 29. Juni 2016 (BStBl I 2016 S. 534).
Zum Schreiben gehört als Anlage eine Gebrauchsanleitung, die bereits mit Schreiben vom 29. Juni 2016 (BStBl--Bundessteuerblatt I--eins 2016 S. 534) veröffentlicht wurde. Die Gebrauchsanleitung wurde nicht verändert
Hinweis: Das an dieser Stelle zum Herunterladen bereitgestellte Schreiben wurde redaktionell bereinigt. Es handelt sich ausschließlich ggf. um Rechtschreibfehler oder Korrekturen bzw. Ergänzungen von Bezügen.
Weiterer redaktioneller Hinweis: Die Seite 28 des BMF-Schreibens enthält eine Vorgabe, auf eine Unterseite der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zu verweisen. Diese gibt es aber nicht mehr, sodass die angegebene URL ins Leere läuft. Im Rahmen der nächsten Aktualisierung des BMF-Schreibens wird diese Vorgabe korrigiert.