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01.01.2024

Zoll

Kraftfahrzeugsteuer

  • Stand 01.01.2024
  • Typ Flyer
Cover des Flyers Kraftfahrzeugsteuer

Der Zoll hat zum 1. Juli 2014 die Verwaltung der Kfz-Steuer von den Finanzämtern übernommen.

Beim Zoll sind hierfür die Hauptzollämter zuständig. Daneben hat der Zoll bundesweit ein flächendeckendes Netz von Kontaktstellen eingerichtet. Dort können Sie Anträge und Unterlagen abgeben oder auch Rückstände zur Kfz-Steuer einzahlen.