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02.06.2015

Ministerium

Gutachten „Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs“

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

  • Stand 02.06.2015
Gutachten „Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs“

Vor dem Hintergrund der deutschen Wiedervereinigung hat sich der Wissenschaftliche Beirat in einem Gutachten im Jahre 1992 mit dem Länderfinanzausgleich und den Reformoptionen befasst und in einem weiteren Gutachten im Jahre 1995 die Einnahmenverteilung zwischen Bund und Ländern untersucht. Angesichts der vielfältigen Veränderungen in Rahmenbedingungen und Anforderungen sah der Beirat 2015 die Notwendigkeit, zu der Frage einer Reform der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen erneut Stellung zu nehmen.

Mit dem Finanzausgleich werden die deutschen Steuereinnahmen sowohl horizontal, d. h. zwischen den Ländern, als auch vertikal, d. h. zwischen Bund und Ländern, in nicht unerheblichem Maße umverteilt. Die Regelungen haben immer wieder Anlass für politische Auseinandersetzungen gegeben. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich mehrmals mit der Thematik des Finanzausgleichs befassen. Mit seinem Urteil vom 11. November 1999 hatte es den Gesetzgeber aufgefordert, Maßstäbe zu formulieren, die den Verfassungsauftrag zum Finanzausgleich konkretisieren.

Mit dem „Maßstäbegesetz“ vom 9. September 2001 ist der Gesetzgeber diesem Auftrag nachgekommen. Die Befristung des Maßstäbegesetzes sowie des Finanzausgleichgesetzes zum 31. Dezember 2019 erfordert eine Neuordnung. Daher haben CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Fragen der föderalen Finanzbeziehungen anzugehen und Vorschläge zur Reform des Länderfinanzausgleichs zu erarbeiten.