- Stand 09.08.2019
- Stand 09.08.2019
Gemäß § 31 Bundeshaushaltsordnung hat das Bundesministerium der Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans einen Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft zu erstatten. Der jährlich mit dem Haushaltsentwurf vorzulegende Bericht dient der Erläuterung der Haushaltsvorlage der Bundesregierung in finanz- und gesamtwirtschaftlicher Sicht.
Dem Finanzbericht 2020 liegt der Entwurf des Bundeshaushalts 2019 (BT-Drs. 19/11800) zu Grunde, der von der Bundesregierung am 26. Juni 2019 zusammen mit dem Finanzplan 2019 bis 2023 (BT-Drs. 19/11801) beschlossen worden ist.
Der Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023
- Der Haushalt des Bundes
- Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2020
- Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2018 bis Juni 2019
- Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
- Die Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen
Dem Finanzbericht sind umfassende gesamt- und finanzwirtschaftliche Tabellen und Übersichten beigefügt.