- Stand 29.10.2020
- Stand 29.10.2020
Gemäß § 31 Bundeshaushaltsordnung hat das Bundesministerium der Finanzen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans einen Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft zu erstatten. Der jährlich mit dem Haushaltsentwurf vorzulegende Bericht dient der Erläuterung der Haushaltsvorlage der Bundesregierung in finanz- und gesamtwirtschaftlicher Sicht.
Dem Finanzbericht 2021 liegt der Entwurf des Bundeshaushalts 2021 (BT-Drs. 19/22600) zu Grunde, der von der Bundesregierung am 23. September 2020 zusammen mit dem Finanzplan 2020 bis 2024 (BT-Drs. 19/22601) beschlossen worden ist.
Der Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Finanzplan des Bundes 2020 bis 2024
- Haushalt des Bundes
- Stand der finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2021
- Überblick über die Steuerrechtsänderungen Juli 2019 bis August 2020
- Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
- Finanzen der EU und internationale Finanzbeziehungen
- Tabellen
- Übersichten
Dem Finanzbericht sind umfassende gesamt- und finanzwirtschaftliche Tabellen und Übersichten beigefügt.