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02.11.2022

Steuern

Bundeskabinett beschließt 14. Existenzminimumbericht

  • Stand 02.11.2022

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2022 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2024 beschlossen.

Entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juni 1995 legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor.

Der Existenzminimumbericht ist dabei prognostisch angelegt.