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11.11.2019

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020

  • Stand 11.11.2019
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 bekannt gemacht.

Die für 2020 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 7.11.2019).

Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2020 (Stand: 16.10.2019, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich lediglich noch Änderungen in Bezug auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben.