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03.11.2023

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024

  • Stand 03.11.2023
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 bekannt gemacht.

Gegenüber dem Entwurf des Programmablaufplans 2024 (Stand: 19.09.2023, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich noch Änderungen mit Bezug auf den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,7 % statt 1,6 %) ergeben.