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22.01.2025

Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden

  • ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2025 - Anlage 1 - und
  •  ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2025 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -

bekannt gemacht.

Gegenüber dem Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens (Stand: 6.1.2025, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich keine Änderungen ergeben. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne (Stand: 6.1.2025, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich noch geringfügige redaktionelle Änderungen ergeben.