Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

22.01.2025

Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)

  • Stand 22.01.2025
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden

  • ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2025 - Anlage 1 - und
  •  ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2025 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -

bekannt gemacht.

Gegenüber dem Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens (Stand: 6.1.2025, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich keine Änderungen ergeben. Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne (Stand: 6.1.2025, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich noch geringfügige redaktionelle Änderungen ergeben.