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12.11.2025

Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für/ab 2026

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden

  • ein Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2026 - Anlage 1

  • ein Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2026 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2

und

  • ein Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 - Anlage 3

bekannt gemacht.

Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne (Stand: 25.9.2025, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich noch geringfügige redaktionelle Änderungen ergeben.