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09.02.2024

Steuern

FAQ „Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“

Stand: 9. Februar 2024

Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung beschlossen. Diese zielen auf die Entlastung der breiten Mitte der Gesellschaft angesichts der hohen Energiepreise ab. Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wird u.a. die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas und Wärme vorübergehend reduziert. In unseren FAQ beantworten wir die wichtigen Fragen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes.

Beide Bezeichnungen meinen dasselbe. Von der Mehrwertsteuer ist oft umgangssprachlich die Rede, weil es um die Besteuerung des geschaffenen Mehrwerts geht. Der Begriff steht auch auf manchen Rechnungen oder Quittungen. Der steuerrechtlich korrekte Fachbegriff lautet jedoch Umsatzsteuer, weil der Umsatz von Waren und Dienstleistungen besteuert wird.

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Nicht entscheidend ist dabei, wie das Gas erzeugt wird. Erfasst wird also auch Gas aus Biogasanlagen, das über das Erdgasnetz verteilt wird.

Ebenfalls erfasst ist die Lieferung von Flüssiggas, das per Tanklastwagen an den Verbraucher transportiert wird und zur Wärmeerzeugung (z.B. Heizen und Kochen) genutzt wird.

Einen Überblick über die begünstigten Gaslieferungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Gasart

Art der Lieferung

Nutzung

Steuersatz

ErdgasLieferung über das Erdgasnetzunabhängig von der Nutzung7%
LNG (verflüssigtes Erdgas)Lieferung per TanklastwagenWärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen)7%
BiogasLieferung über das Erdgasnetzunabhängig von der Nutzung7%
Bio-LNGLieferung per TanklastwagenWärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen)7%
LPGLieferung per TanklastwagenWärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen)7%
LPGAbgabe an der TankstelleAls Kraftstoff19%
CNGAbgabe an der TankstelleAls Kraftstoff7%
PropangasAbgabe in Gasflaschen/ Kartuschenunabhängig von der Nutzung19%
Ja, der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt auch für die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz. Begünstigt ist damit die Lieferung von Wärme aus einer Wärmeerzeugungsanlage.
Der Umsatzsteuersatz ist für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gesenkt.
Das Europäische Recht schreibt bestimmte Mindeststeuersätze vor. Es ist Deutschland daher nicht erlaubt, den Umsatzsteuersatz auf null zu senken.
Entscheidend ist grundsätzlich das Ende des Ablesezeitraums. Ob eine Anzahlung erfolgt ist, ist für die Höhe der Umsatzsteuer nicht entscheidend..
Die Zusammensetzung des Gaspreises können Sie diesem Artikel des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen.