Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung beschlossen. Diese zielen auf die Entlastung der breiten Mitte der Gesellschaft angesichts der hohen Energiepreise ab. Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wird u.a. die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas und Wärme vorübergehend reduziert. In unseren FAQ beantworten wir die wichtigen Fragen zur Senkung des Umsatzsteuersatzes.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Nicht entscheidend ist dabei, wie das Gas erzeugt wird. Erfasst wird also auch Gas aus Biogasanlagen, das über das Erdgasnetz verteilt wird.
Ebenfalls erfasst ist die Lieferung von Flüssiggas, das per Tanklastwagen an den Verbraucher transportiert wird und zur Wärmeerzeugung (z.B. Heizen und Kochen) genutzt wird.
Einen Überblick über die begünstigten Gaslieferungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:Gasart | Art der Lieferung | Nutzung | Steuersatz |
---|---|---|---|
Erdgas | Lieferung über das Erdgasnetz | unabhängig von der Nutzung | 7% |
LNG (verflüssigtes Erdgas) | Lieferung per Tanklastwagen | Wärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen) | 7% |
Biogas | Lieferung über das Erdgasnetz | unabhängig von der Nutzung | 7% |
Bio-LNG | Lieferung per Tanklastwagen | Wärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen) | 7% |
LPG | Lieferung per Tanklastwagen | Wärmeerzeugung (z.B. Heizen, Kochen) | 7% |
LPG | Abgabe an der Tankstelle | Als Kraftstoff | 19% |
CNG | Abgabe an der Tankstelle | Als Kraftstoff | 7% |
Propangas | Abgabe in Gasflaschen/ Kartuschen | unabhängig von der Nutzung | 19% |