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15.04.2026

Öffentliche Finanzen

Fragen und Antworten zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität

Warum gibt es das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität? Woher kommt das Geld und wo fließt es hin? In unseren FAQ beantworten wir diese und weitere Fragen.

500 Milliarden Euro Investitionspaket: Grafiken illustrieren die Investitionsschwerpunkte BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Was ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität?

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist ein nie dagewesenes Investitionsprogramm für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine Kreditermächtigung in Höhe von 500 Mrd. Euro. Investitionen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren (von 2025 bis 2036) bewilligt werden – zusätzlich zu den Investitionen im Kernhaushalt. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität umfasst drei Säulen:

Themenbezogene Inhalte

Investitionen des Bundes (Bundessäule)

300 Mrd. Euro des Sondervermögens sind für Investitionen des Bundes vorgesehen.

Mehr erfahren : Investitionen des Bundes (Bundessäule)

Investitionen der Länder und Kommunen

100 Mrd. Euro des Sondervermögens erhalten die Länder – für Investitionen in ihre Infrastruktur und die der Kommunen.

Mehr erfahren : Investitionen der Länder und Kommunen

Investitionen aus dem Klima- und Transformationsfonds

100 Mrd. Euro des Sondervermögens fließen in den Klimaschutz und stärken den Klima- und Transformationsfonds.

Mehr erfahren : Investitionen aus dem Klima- und Transformationsfonds

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Warum ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität notwendig?

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel Wachstum zu fördern, die Wirtschaft zu stärken und die Einkommens- und Beschäftigungschancen zukünftiger Generationen zu sichern. Das Leben der Bürgerinnen und Bürger soll im Alltag spürbar besser und an vielen Stellen auch einfacher werden – durch bessere Schulen, Kitas, Straßen und Schienen, durch günstige und klimafreundliche Energie, durch schnelles Internet und zusätzlichen Wohnraum.

Die Investitionen in den vergangenen Jahren blieben hinter den Bedarfen zurück. Geringes Wachstum und ein Rückgang privater Investitionen waren die Folge. Dieser Entwicklung tritt die aktuelle Bundesregierung u. a. mit dem kreditfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität entschlossen entgegen. Deutschland muss sich in den nächsten Jahren wirtschaftlich noch stärker aufstellen, um in der neuen Geoökonomie zu bestehen. Dafür leisten die Rekordinvestitionen im nächsten Jahrzehnt einen wichtigen Beitrag – für eine stabile Wirtschaft in einer freien Demokratie. Mit dem 500 Mrd. Euro Investitionsprogramm nutzt Deutschland verantwortungsvoll seinen finanzpolitischen Spielraum, ohne dabei die Rolle als europäischer Stabilitätsanker aufzugeben. Gleichzeitig werden die Rekordinvestitionen von Reformmaßnahmen begleitet, um die Konsolidierung der Staatsfinanzen langfristig sicher zu stellen.

Ganz entscheidend für den Erfolg des Sondervermögens ist eine zielgerichtete und schnelle Umsetzung der Investitionen. Deshalb ergreift die Bundesregierung parallel Maßnahmen zur Planungs- und Vergabebeschleunigung. Zusätzliche Impulse werden dort gesetzt, wo der Bedarf am größten ist: bei der Verkehrsinfrastruktur, bei Bildung und Digitalisierung, bei Wohnungsbau und der Energieinfrastruktur.

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Welche Mittel sind bereits abgeflossen, welche Investitionsausgaben sind geplant?

Das Sondervermögen ist als Generationenprojekt auf 12 Jahre angelegt. Es wurde im März 2025 durch eine Grundgesetzänderung ermöglicht. Im Oktober 2025 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um tatsächlich zu investieren. Das Sondervermögen macht nur einen Teil der gesamten Investitionen aus, der zusätzlich zu den bestehenden Investitionen des Bundes geleistet wird.

2025 wurden die Investitionsausgaben des Bundes im Vergleich zu 2024 um circa 17 Prozent gesteigert. Insgesamt wurden vom Bund 2025 rund 87 Mrd. Euro investiert. Davon entfielen 24 Mrd. Euro auf das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, das entspricht 4,8 Prozent der Gesamtsumme des Kreditprogramms von 500 Mrd. Euro.

Säulendiagramm zeigt den Zuwachs an Investitionen in den Jahren 2024, 2025 (plus 17 Prozent) und 2026 (plus 42 Prozent) (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen
Details zum Mittelabfluss 2025 finden Sie auf dieser Seite.

Langfristige Planungssicherheit

Säulendiagramm zeigt die Investitionen in den Jahren 2025 bis 2036 in Milliarden Euro (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Für 2026 plant der Bund eine weitere Steigerung der Investitionen auf rund 129 Mrd. Euro, wobei 58 Mrd. Euro auf das Sondervermögen entfallen.

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Für was werden die Mittel ausgegeben?

Die Vorgaben für Investitionen in allen drei Säulen sind gesetzlich konkretisiert. Daran sind die Bundesregierung und die Länder gebunden. Sie sind zum einen im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, im Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen und im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ geregelt.

Für die Bundessäule sind folgende Investitionsbereiche festgelegt:

  • Zivil- und Bevölkerungsschutz
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Krankenhausinfrastruktur
  • Energieinfrastruktur
  • Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur
  • Forschung und Entwicklung
  • Digitalisierung
  • Bauen und Wohnen
  • Sport

Zusätzlich werden für die Bundessäule und den Klima- und Transformationsfonds jährlich vom Bundestag Wirtschaftspläne mit einer detaillierten Übersicht über die konkrete Zweckbindung und die zugehörigen Ausgabenobergrenzen beschlossen. Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und die Verwendung der Gelder sind die jeweiligen Ministerien der Bundesregierung verantwortlich.

Die Länder entscheiden selbst, wie sie die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel investieren. Sie legen hierfür die erforderlichen landesrechtlichen Grundlagen fest. Diese variieren je Land.

Weitere Details finden Sie auf den Unterseiten zu den jeweiligen Bereichen: Bundessäule, Ländersäule, Klima- und Transformationsfonds.

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Wie wird sichergestellt, dass die Mittel zielgerichtet und wirkungsorientiert ausgegeben werden?

Ganzheitliche Steuerung entlang mehrerer Dimensionen BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Für das Bundesministerium der Finanzen haben das Monitoring und die Transparenz der eingesetzten Investitionsmittel eine sehr hohe Priorität.

Für Maßnahmen der Bundessäule wird gemeinsam mit den mittelbewirtschaftenden Ressorts ein bereichsübergreifendes Wirkungsmonitoring eingeführt. Ziel ist es, Fortschritte und Wirkungen der aus dem Sondervermögen finanzierten Maßnahmen nachvollziehbar darzustellen und diese Informationen für Steuerungs- und Entscheidungszwecke zu nutzen. Entsprechende Ergebnisse werden dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich vorgelegt. Daneben werden die zuständigen Ressorts vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie begleitende und abschließende Erfolgskontrollen der Einzelmaßnahmen durchführen.

Weitere Infos zum Monitoring und der Erfolgskontrolle der Bundessäule finden Sie auf dieser Seite.

Für den Klima- und Transformationsfonds muss dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ebenfalls ein jährlicher Bericht über die Wirkung der finanzierten Maßnahmen auf die Treibhausgas-Emissionen sowie über die Relation von Fördermitteln und Treibhausgas-Minderung (THG-Fördereffizienz) übermittelt werden.

Auch die zweckentsprechende Verwendung der Ländermittel ist mit einer Berichts- und Prüfpflicht seitens der Länder verbunden und wird vom Bundesfinanzministerium stichprobenartig überprüft.

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Was ist unter der „Zusätzlichkeit“ des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität zu verstehen?

Mit der Änderung des Grundgesetzes wurde auch festgeschrieben, dass das Sondervermögen dem Kriterium der „Zusätzlichkeit“ unterliegt. Investitionen aus dem Sondervermögen dürfen gesetzlich nur dann getätigt werden, wenn bereits bei den veranschlagten Ausgaben im Kernhaushalt eine Investitionsquote von mindestens 10 Prozent erreicht wird (bereinigt um insbesondere ausgabeseitige finanzielle Transaktionen). Damit stellt die Bundesregierung sicher, dass mehr investiert wird als in den Vorjahren. Diese eindeutige Regelung verhindert, dass Investitionen des Kernhaushalts zugunsten des Sondervermögens ausgedünnt werden. In der gesamten Finanzplanung der Bundesregierung wird diese Regelung eingehalten.

Das Sondervermögen macht damit nur einen Teil der gesamten staatlichen Investitionen des Bundes aus. Bis 2029 sind bereits über 250 Mrd. Euro an Investitionen aus dem Kernhaushalt und weitere 329 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität und dem Klima- und Transformationsfonds geplant.

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Woher kommt das Geld des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität?

Die Kredite für die Investitionen des Sondervermögens werden bedarfsgerecht aufgenommen. Jährlich werden Kredite nur in der Höhe aufgenommen, wie auch Mittel aus dem Sondervermögen für Investitionen ausgegeben beziehungsweise abgerufen werden. Die Rückzahlung der Kredite soll spätestens ab dem 1. Januar 2044 beginnen, die Zinskosten trägt der Bundeshaushalt.

Da für dieses Generationenprojekt eine überjährige Kreditermächtigung zur Verfügung steht, können nicht abgeflossene Investitionsmittel im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens der darauffolgenden Wirtschaftspläne grundsätzlich nachveranschlagt werden. Dadurch ist gewährleistet, dass die im Sondervermögen vorgesehene Kreditermächtigung von insgesamt 500 Mrd. Euro – trotz möglicherweise verzögertem Mittelabfluss in einzelnen Jahren – in voller Höhe in Anspruch genommen werden kann.

Die Kreditaufnahme des Bundes wird von der „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ (Finanzagentur) durchgeführt. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. Die Finanzagentur steuert das Schuldenportfolio des Bundes unter anderem indem sie Bundeswertpapiere, wie z. B. Bundesanleihen, emittiert.

Weiterführende Informationen zur Kreditaufnahme des Bundes, zur Höhe der Bruttokreditaufnahme und der Zinslast sind auf der Website der Finanzagentur zu finden.

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Was bedeutet der Begriff „Sondervermögen“ eigentlich?

Die Verwendung des Begriffs „Sondervermögen“ wurde zuletzt häufig kritisiert. Es handelt sich hierbei jedoch um einen technischen Begriff aus dem Haushaltsrecht. Sondervermögen sind vom Bundeshaushalt getrennte Teile des Bundesvermögens mit eigener Wirtschaftsführung. Sie bündeln große, mehrjährige Investitionen für einen klaren Zweck. Das schafft Finanzierungssicherheit.

Das Grundgesetz (Art. 110 Abs. 1 GG) sieht die Möglichkeit vor, Sondervermögen einzurichten. Das älteste Sondervermögen wurde in den 1950er Jahren errichtet. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist das 27. Sondervermögen des Bundes.

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Wie sehen die rechtlichen Grundlagen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität aus?

Zeitstrahl zeigt die wichtigsten Eckdaten zur Umsetzung des Sondervermögens  (mehr in der Langbeschreibung) BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Im Jahr 2025 wurden alle rechtlichen Rahmenbedingungen für das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität gelegt, so dass die ersten Mittel schnell investiert werden konnten.

Der Bundestag und der Bundesrat haben im März 2025 mit einer Zweidrittelmehrheit die Einführung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität mit Artikel 143h beschlossen. Er trat am 25. März 2025 in Kraft.
Die Rahmenbedingungen für das Sondervermögen wurden in einem überparteilichen Konsens und in enger Abstimmung mit den Ländern vereinbart. Sie sind zum einen im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und zum anderen im Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) geregelt.
In einem entsprechenden Wirtschaftsplan wurden die Zweckbestimmung und die verantwortlichen Ministerien für die Ausgaben des Sondervermögens für die Bundessäule und den Klima- und Transformationsfonds für 2025 festgelegt. Der erste Wirtschaftsplan für das Sondervermögen wurde im Oktober 2025 beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten: Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung, Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität [PDF, 2 MB].
Einzelheiten zur Umsetzung des LuKIFG wurden in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ [pdf, 617KB] (VV LuKIFG) geregelt. Die Bereitstellung der Mittel nach dem LuKIFG sind an das Inkrafttreten der VV LuKIFG geknüpft. Seit Inkrafttreten der VV LuKIFG am 11. Dezember 2025 stehen die Mittel also den Ländern zur Investition bereit.

Grafiken zum Sondervermögen

Kreisdiagramm zeigt die Aufteilung des Sondervermögens auf Bundessäule, Ländersäule und Klima- und Transformationsfonds (mehr in der Langbeschreibung) Säulen des Sondervermögens
Säulendiagramm zeigt die Investitionen in den Jahren 2025 bis 2036 in Milliarden Euro (mehr in der Langbeschreibung) Generationenprojekt Sondervermögen
Säulendiagramm zeigt den Zuwachs an Investitionen in den Jahren 2024, 2025 (plus 17 Prozent) und 2026 (plus 42 Prozent) (mehr in der Langbeschreibung) Investitionen 2024–2026
Diagramms zeigt, in welche Bereiche in der Bundessäule 2026 wie viel investiert wird (mehr in der Langbeschreibung) Investitionen der Bundessäule 2026 nach Bereichen
Flussdiagramms zeigt, wie das Sondervermögen eingesetzt wird (mehr in der Langbeschreibung) Wie das Sondervermögen eingesetzt wird
Deutschland-Karte illustriert die Verteilung des  Sondervermögens auf die einzelnen Länder  (mehr in der Langbeschreibung) Verteilung auf die einzelnen Länder
Ganzheitliche Steuerung entlang mehrerer Dimensionen Ganzheitliche Steuerung entlang mehrerer Dimensionen
Zeitstrahl zeigt die wichtigsten Eckdaten zur Umsetzung des Sondervermögens  (mehr in der Langbeschreibung) Zeitstrahl zur Umsetzung des Sondervermögens