Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

06.07.2026

Steuern

Fragen und Antworten zur Änderung des Tabaksteuergesetzes

Weshalb wird die Tabaksteuer erhöht und wie teuer wird dann z. B. eine Schachtel Zigaretten sein? In unseren FAQ erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Tabaksteueränderungsgesetz.

Hinweis: Die FAQ beziehen sich auf den Referentenentwurf [pdf, 4MB] , welcher vom Kabinett am 6. Juli 2026 ohne Änderungen beschlossen wurde.

Weshalb wird die Tabaksteuer erhöht?

Mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 hat die Bundesregierung sich darauf verständigt, wie der Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert wird. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen. Der Gesetzentwurf sieht über einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend ab 1. Januar 2027, jährliche Tabaksteuererhöhungen vor.

Zum Seitenanfang

Zu welchem Zeitpunkt soll die Tabaksteuer erhöht werden und welche Erhöhungen ergeben sich für welche Tabakwaren?

Die Tabaksteuer soll in vier Schritten erhöht werden, und zwar zum jeweiligen 1. Januar der Jahre 2027 bis 2030. Die Erhöhungen hängen vom jeweiligen unterstellten Kleinverkaufspreis ab. Bezogen auf durchschnittliche Preislagen stellen sie sich wie folgt dar:

TabakwarenStatus quo1. Januar 20271. Januar 20281. Januar 20291. Januar 2030

Zigaretten

20,27 ct/Stück22,21 ct/Stück24,21 ct/Stück26,39 ct/Stück28,77 ct/Stück

Erhitzter Tabak

16,65 ct/Stück18,15 ct/Stück19,67 ct/Stück21,32 ct/Stück23,12 ct/Stück

Feinschnitt

100,76 Euro/kg118,90 Euro/kg140,99 Euro/kg172,40 Euro/kg210,51 Euro/kg

Pfeifentabak

39,76 Euro/kg84,71 Euro/kg105,90 Euro/kg132,37 Euro/kg165,46 Euro/kg

Wasserpfeifentabak

57,07 Euro/kg107,71 Euro/kg128,90 Euro/kg155,37 Euro/kg188,46 Euro/kg

Zigarren/Zigarillos

1,98 Cent/Stück3,80 Cent/Stück4,17 Cent/Stück4,59 Cent/Stück5,05 Cent/Stück

Substitute für Tabakwaren

0,32 Euro/ml0,33 Euro/ml0,34 Euro/ml0,35 Euro/ml0,36 Euro/ml

Zum Seitenanfang

Wie wirkt sich die Tabaksteuererhöhung auf die Preise für Tabakwaren aus?

Die Preisgestaltung liegt in den Händen der Hersteller beziehungsweise Einführer. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Tabaksteuererhöhung über die Preise für Tabakwaren an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird.

Zum Seitenanfang

Wie teuer wird dann z. B. eine Schachtel Zigaretten sein?

Die genaue Höhe des Preises lässt sich nur schwer bestimmen, da die Hersteller die Kleinverkaufspreise selbst festlegen. Der Anteil der Tabaksteuer pro Packung Zigaretten steigt von durchschnittlich 4,05 Euro zunächst zum 1. Januar 2027 auf 4,44 Euro, zum 1. Januar 2028 auf 4,84 Euro, zum 1. Januar 2029 auf 5,28 Euro und zum 1. Januar 2030 auf 5,75 Euro. Dementsprechend könnte eine Packung mit 20 Zigaretten künftig statt derzeit durchschnittlich 8,05 Euro ab 1. Januar 2027 zunächst 8,77 Euro, zum 1. Januar 2028 9,56 Euro, zum 1. Januar 2029 10,42 Euro und ab 1. Januar 2030 um die 11,36 Euro kosten.

Zum Seitenanfang

Wozu dient die Erhöhung mit Blick auf gesundheitspolitische Zielsetzungen?

Die Initiative dient auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.

Zum Seitenanfang

Wofür werden die Mehreinnahmen verwendet?

Die durch die Tabaksteuererhöhung anfallenden Steuermehreinnahmen fließen aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips in den allgemeinen Bundeshaushalt.

Zum Seitenanfang

Warum ist es nicht vorgesehen, die Tabaksteuereinnahmen zweckgebunden in der Gesundheitsprävention beziehungsweise der Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen?

Nach dem sogenannten Gesamtdeckungsprinzip fließen Steuereinnahmen grundsätzlich in den allgemeinen Bundeshaushalt und dienen dort zur Deckung aller Ausgaben. Sie kommen damit jedoch mittelbar auch der Gesundheitsprävention beziehungsweise -versorgung zugute.

Zum Seitenanfang

Wie verhält sich die Tabaksteuererhöhung zu dem Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie, der gerade auf EU-Ebene verhandelt wird?

Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Entwurf zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie vorgelegt. Die Überarbeitung der derzeitigen Tabaksteuerrichtlinie aus dem Jahr 2011 ist dringend erforderlich, da sie die Besteuerung von neuen Dampf- und Rauchprodukten nicht beziehungsweise nicht sachgerecht abbildet. Die Verhandlungen zur Tabaksteuerrichtlinie dauern an.

Mit den Inhalten des Gesetzentwurfes erfolgt ein substanzieller Beitrag zur Erzielung einer Einigung bei den Verhandlungen im Rat der Europäischen Union. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den im Gesetzentwurf fixierten Steuertarifen zu beachten ist, dass nach einer Verabschiedung der neuen EU-Tabaksteuerrichtlinie wahrscheinlich eine weitere Anpassung des Tabaksteuergesetzes und gegebenenfalls der nationalen Steuertarife erforderlich sein wird, insbesondere wenn die tatsächliche Preisentwicklung der jeweiligen Steuergegenstände deutlicher von der unterstellten Entwicklung abweicht.

Zum Seitenanfang

Werden weitere Tabaksteuererhöhungen erforderlich und sollten künftig Anteile des nationalen Tabaksteueraufkommens an den EU-Haushalt zufließen?

Inwieweit für die Umsetzung der Tabaksteuerrichtlinie weitere Tabaksteuererhöhungen erforderlich sind, hängt in erster Linie von den dort geregelten Mindeststeuervorgaben ab. Diese werden aktuell noch verhandelt.

Die Europäische Kommission hat die Einführung eines neuen Eigenmittels auf Grundlage der Einnahmen der Mitgliedstaaten aus der Tabaksteuer vorgeschlagen, wonach ein Teil der Tabaksteuereinnahmen in Zukunft dem EU-Haushalt zufließen soll. Die hierzu parallel laufenden Verhandlungen im Rat dazu dauern ebenfalls an.

Zum Seitenanfang

Sind die Tabaksteuererhöhungen gerecht, bezogen auf den großen Anteil von Konsumentinnen und Konsumenten mit mittleren und unteren Einkommen?

Die Tabaksteuer ist als Verbrauchsteuer darauf angelegt, den Konsum zu besteuern. Ein höherer Verbrauch führt dementsprechend zu einer höheren Steuerlast, während ein geringerer Verbrauch auch zu einer niedrigeren Belastung führt.

Zum Seitenanfang

Gibt es Abverkaufsfristen für bereits vor der Erhöhung versteuerte Tabakwaren?

Nein, es gibt keine Abverkaufsfristen. Tabakwaren, die sich bereits im Handel befinden und zu den alten Steuertarifen vor Beginn der Gesetzesänderung versteuert wurden, können auch nach der Erhöhung weiter verkauft werden.

Zum Seitenanfang

Werden neue Besteuerungskategorien eingeführt?

Nein, es bleibt bei den bisherigen Besteuerungskategorien. Diese sind: Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzter Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren.

Zum Seitenanfang

Befürchten Sie nicht, dass der Schwarzmarkt blühen wird? Wie werden die Auswirkungen auf den Schmuggel eingeschätzt?

Jede Steuer birgt das grundsätzliche Risiko, dass versucht wird, sie zu umgehen. Im Bereich der Tabaksteuer drohen dadurch den Konsumentinnen und Konsumenten auch gesundheitliche Risken. Das Ausweichen auf den illegalen Markt wird immer wieder als Argument gegen stärkere Steuererhöhungen vorgebracht, hierzu gibt es jedoch keine unabhängigen empirischen Daten. Der Zoll tritt derartigen illegalen Aktivitäten jedoch mit entsprechenden Kontrollen entgegen.

Zum Seitenanfang

Welche Auswirkungen werden auf Grenzkäufe in anderen Mitgliedstaaten erwartet?

Auch benachbarte Mitgliedstaaten erhöhen ihre nationalen Steuertarife für Tabakwaren regelmäßig. Zudem stehen der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie im Raum und die laufenden Verhandlungen hierzu. Insoweit werden keine signifikanten Auswirkungen erwartet.