Warum ist der Direktauszahlungsmechanismus notwendig?
In den vergangenen Jahren haben verschiedene Krisen die Menschen in Deutschland belastet (Ahrtal-Flut, Corona-Pandemie, Energiekrise). Die Bundesregierung hat auf die verschiedenen Krisen mit umfangreichen Hilfs- und Entlastungspaketen reagiert. Dabei hat sich erschwerend ausgewirkt, dass der Bund bislang über keinen direkten Weg verfügt, zielgerichtet und schnell finanzielle Leistungen an Bürgerinnen und Bürger festzusetzen und auszuzahlen.
Weitgehend automatisierte Direktauszahlungen – zum Beispiel im Krisenfall – können dazu beitragen, öffentliche Mittel effizient einzusetzen und größere Markteingriffe sowie damit verbundene negative Folgewirkungen zu vermeiden. Zudem sind auf Grundlage eines Direktauszahlungsmechanismus anlassbezogene Auszahlungen möglich, ohne zugleich dauerhafte Leistungsansprüche zu verbriefen. Ein Direktauszahlungsmechanismus stellt einen digitalisierten Auszahlungsweg bereit, der Ausdruck eines modernen Staates ist und die Handlungsfähigkeit des Bundes stärkt.
Wie sehen die nächsten Schritte zur Umsetzung aus und was ist der Stand?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Eckpunkte für die Ausgestaltung eines Direktauszahlungsmechanismus [pdf, 186KB] vorgelegt. Das Bundeskabinett hat diese am 18. Dezember 2024 beschlossen und damit einen verlässlichen Rahmen für das weitere Vorgehen geschaffen.
In einem ersten Schritt soll der Basismechanismus realisiert werden, mit dem automatisierte Pauschalzahlungen möglich sind. Ziel ist es, den Basismechanismus im Jahr 2025 einsatzbereit zu etablieren. Mit der Schaffung des Mechanismus ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Leistung oder Auszahlung verbunden. Der Mechanismus kommt zum Einsatz, sobald der Gesetzgeber eine Leistung definiert und die Direktauszahlungsbehörde mit der unbaren Auszahlung beauftragt wird.
In einem weiteren Schritt sollen die Voraussetzungen für nach Einkommen differenzierte Auszahlungen an Teilgruppen der Bevölkerung geschaffen werden.
Der rechtliche Rahmen für den Direktauszahlungsmechanismus steht bereits:
- Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden in einem ersten Schritt die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung einer Kontoverbindung und deren Verknüpfung mit der steuerlichen Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geschaffen. Die zentrale Speicherung dieser Daten bildet die Grundlage für den Aufbau des Direktauszahlungsmechanismus.
Detaillierte Informationen zur Meldung der Kontoverbindung an das BZSt finden Sie auf der Website des BZSt. - Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um das BZSt als künftige Direktauszahlungsbehörde für den intendierten Direktauszahlungsmechanismus zu ermächtigen.
Wie wird die Antragstellung aussehen?
Der Mechanismus stützt sich grundsätzlich auf automatisierte Verknüpfungen bestehender Daten. Die Direktauszahlungsbehörde wird zusätzlich die Möglichkeit für eine niedrigschwellige, digitale und bürokratiearme Antragstellung schaffen. Die Antragstellung ist ebenfalls für Fälle geeignet, in denen spezifische Zielgruppen erreicht werden sollen, die nicht ohne weiteres durch automatisierten Datenabgleich identifiziert werden können. Ob im konkreten Anwendungsfall eine Antragstellung notwendig ist, wird im jeweiligen Leistungsgesetz festgelegt.
Wer ist für die Auszahlungen zuständig?
Die Aufgaben der zentralen Direktauszahlungsbehörde werden im Geschäftsbereich des BMF wahrgenommen. Als Direktauszahlungsbehörde wird das BZSt benannt, welches bei der Wahrnehmung der Aufgaben für den Bereich der Auszahlung von der Generalzolldirektion unterstützt wird.
Zu den Aufgaben der zentralen Direktauszahlungsbehörde gehören unter anderem:
- Auszahlungsanordnung
- Ermittlung der Voraussetzungen für die Leistungsgewährung (aus den nach § 139b AO gespeicherten Daten oder über amtlich bestimmte Schnittstellen der Direktauszahlungsbehörde zu anderen datenverwaltenden Stellen automatisiert übermittelbare Daten)
- Bekanntgabe von Bescheiden
- Fehlermanagement
Was machen die Leistungsbehörden?
Fachlich kompetente Leistungsbehörden werden im Leistungsgesetz für den konkreten Auszahlungsfall bestimmt. Ihre Aufgabe ist insbesondere die Prüfung der Anspruchsberechtigung sowie die Abwicklung von Klageverfahren.