Was ist die Idee der Frühstart-Rente?
Mit der Frühstart-Rente plant die Bundesregierung ein Modell, das den frühzeitigen Aufbau einer Altersvorsorge unterstützt und Kinder und Jugendliche bereits früh im Leben mit den Chancen des Kapitalmarkts vertraut macht. Der Staat zahlt eine monatliche Prämie von 10 Euro. Aus diesem Zuschuss kann über die Jahrzehnte ein beachtliches Vorsorgekapital entstehen.
„Mit der Frühstart-Rente geben wir jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die Altersvorsorge. Wir unterstützen Familien dabei, privat für ihre Kinder vorzusorgen. Und wir stärken die finanzielle Bildung, indem schon Kinder und Jugendliche sich mit Fragen der Vorsorge beschäftigen.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil
Wie funktioniert die Frühstart-Rente?
Zur Anlage der Frühstart-Rente können Eltern für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollenden, ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Die Bundesregierung zahlt für diese Kinder bis zur Volljährigkeit eine garantierte staatliche Prämie von 10 Euro pro Monat in das Depot ein. Es kann auch mit Beiträgen Dritter, beispielsweise der Eltern, aufgestockt werden.
Ab dem 18. Lebensjahr kann das Altersvorsorgedepot bis zum Renteneintritt durch eigene Einzahlungen weiter bespart werden. Alternativ soll auch ein Anbieterwechsel zu geringen Kosten ermöglicht werden. Damit ein nahtloser Übergang von der Frühstart-Rente in die geförderte private Altersvorsorge möglich ist, wird bei den Vorhaben auf eine enge Verzahnung geachtet.
Und wenn Eltern kein Vorsorgedepot anlegen?
Alle anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen sollen von der Frühstart-Rente profitieren, unabhängig von der Initiative der Eltern. Eröffnen die Eltern kein Vorsorgedepot, greift eine bürokratiearme und kostengünstige Auffanglösung. Die Kapitalanlage des nicht abgerufenen Förderbetrags erfolgt kollektiv nach Kohorten. Bei einer nachträglichen Depoteröffnung (durch die Eltern oder die inzwischen volljährigen Begünstigten) können die Mittel, die bisher in der Auffanglösung gelandet sind, auf den persönlichen Vertrag übertragen werden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen. Es wird noch europarechtlich geprüft, ob der Anspruch auf Frühstart-Rente an Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland geknüpft werden kann.
Müssen Steuern auf die Erträge gezahlt werden?
Die Erträge aus der Frühstart-Rente bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei.
Wann geht die Frühstart-Rente los? Und für wen zuerst?
Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte der Frühstart-Rente beschlossen. Im Jahr 2026 soll die Frühstart-Rente gesetzlich auf den Weg gebracht werden. Es ist geplant, dass die Auszahlung rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgt – zunächst für den Geburtsjahrgang 2020, also für die Kinder, die zum Programmstart 6 Jahre alt sind. In den folgenden Jahren erwerben dann zusätzlich immer die Kinder einen Anspruch, die im jeweiligen Jahr ihr 6. Lebensjahr vollenden. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden.