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04.12.2014

Europa

Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes

  • 04.12.2014

Mit dem Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes vom 29. November 2014 (BGBl. I S. 1821) werden die Einrichtung des Finanzhilfeinstruments der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten im ESMFinG nachvollzogen und die parlamentarischen Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte diesbezüglich konkretisiert. Zu diesem Zweck wird das Finanzhilfeinstrument der direkten Rekapitalisieurng von Finanzinstituten in die Liste der Finanzhilfeinstrumente aufgenommen, auf die das ESMFinG Bezug nimmt. Darüber hinaus werden die parlamentarischen Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte, soweit dies für die Zwecke des Instruments der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten geboten ist, spezifiziert.

Eine Anhörung der Verbände und Fachkreise zum Referentenentwurf ist nicht erfolgt.