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10.02.2021

Öffentliche Finanzen

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes

Die Finanz- und Personalstatistiken sind ein zentraler Baustein für die Berechnung des Staatssektors, wie er durch das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen in der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 rechtsverbindlich festgelegt ist. Mit dem Gesetzentwurf sollen bisherige Lücken in der Abdeckung der europäischen Anforderungen geschlossen und die Finanz- und Personalstatistiken vor allem vollständig mit den für sie maßgeblichen europäischen Richtlinien in Einklang gebracht werden. Weiterhin wird die Grundlage geschaffen, im Rahmen einer neuen Statistik die doppischen Haushalte der Gemeinden nach dem Ressourcenverbrauchskonzept darstellen zu können.

  • 10.02.2021

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes beschlossen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Erhebung finanzstatistischer Daten klarer zu regeln, insbesondere im Hinblick auf europäische Anforderungen an die Statistik. Es wird zudem die Grundlage geschaffen, im Rahmen einer neuen Statistik ein vollständigeres Bild der doppischen Haushalte der Gemeinden darstellen zu können.

Mit der Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes wird die Aussagekraft der Statistiken über die öffentlichen Finanzen in Deutschland verbessert. Dies ermöglicht eine noch umfassendere Darstellung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte.