- 30.05.2024
Mit den vorgeschlagenen Änderungen am FPStatG soll veränderten Anforderungen an die Finanz- und Personalstatistiken aus nationalen und europäischen Datenbedarfen Rechnung getragen werden. Einerseits sollen neue, nunmehr erforderliche Erhebungsmerkmale mit aufgenommen werden. Daher ist unter anderem die Versorgungsempfängerstatistik um die Altersgeldstatistik zu ergänzen. In der Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva sind zur Erfüllung der europäischen Anforderungen bei einigen Erhebungsmerkmalen zusätzliche Differenzierungen einzuführen. Dies dient der Erfüllung europäischer Lieferverpflichtungen (Verordnung (EG) Nr. 479/2009). Daneben werden noch Klarstellungen und Korrekturen einzelner Sachverhalte oder Begriffe vorgenommen.
Mit den Änderungen des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Kreditwesengesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Kapitalanlagegesetzbuchs wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit den notwendigen Befugnissen gemäß der Verordnung (EU) 2023/2163 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L vom 30.11.2023, S. 1) ausgestattet. Die Mitgliedstaaten müssen die zuständigen Behörden bis zum 21. Dezember 2024 mindestens mit den in der Verordnung vorgesehenen Befugnissen ausstatten.