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16.06.2020

Öffentliche Finanzen

Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 nebst Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020)

  • 16.06.2020

Das Bundeskabinett hat am 16. Juni 2020 den Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 und den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) beschlossen.

Durch entschiedenes Handeln ist es gelungen, die Infektionszahlen zu begrenzen. Jetzt gilt es, Deutschland ebenso entschieden wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert und mit Zukunftsinvestitionen einen innovativen Modernisierungsschub aktiv zu gestalten.

Dank der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre, mit sechs Jahren ohne Neuverschuldung und der Rückführung der Schuldenstandsquote auf unter 60 % im Jahr 2019, hat Deutschland die notwendige Finanzkraft, entschlossen zu reagieren und wirksame konjunkturelle Impulse zu setzen.

Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 schafft die Bundesregierung mit rd. 103 Mrd. Euro die finanziellen Voraussetzungen, um das am 3. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossene Konjunkturpaket schnell und entschlossen umzusetzen.