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01.08.2018

Öffentliche Finanzen

Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ (Digitalinfrastrukturfondsgesetz – DIFG)

  • 01.08.2018

Eine sichere, zuverlässige und zukunftsfähige digitale Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Der Ausbau von Netzen erfolgt privatwirtschaftlich und im Wettbewerb. Allerdings besteht öffentlicher Förderbedarf insbesondere in ländlichen Regionen, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau von Gigabitnetzen nicht zu erwarten ist.

Mit diesem Gesetz wird der Fonds „Digitale Infrastruktur“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Das Sondervermögen dient der Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie der Gewährung von Finanzhilfen an die Länder. Mit der Förderung von Investitionen wird der Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis insbesondere in ländlichen Regionen unterstützt, mit der Förderung durch Finanzhilfen werden der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen unterstützt.