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16.08.2023

Bundeshaushalt

Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes

  • 16.08.2023

Mit dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 und dem Finanzplan bis zum Jahr 2027 wird nach mehreren Jahren mit Krisenbekämpfungshaushalten die Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität weiterverfolgt.

Zugleich stellen Klimawandel, Digitalisierung und demographische Entwicklung Deutschland vor weitere bedeutende Herausforderungen, deren Bewältigung die Fiskalpolitik ermöglichen muss. Hinzu kommt eine Verfestigung des Anstiegs des Preisniveaus und der Zinsen.

Mit dem Bundeshaushalt 2023 wird die reguläre Kreditobergrenze nach den drei Ausnahmejahren 2020 bis 2022 wieder eingehalten. Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 und der Finanzplan bis zum Jahr 2027 setzen diesen Kurs mit dem Fokus auf zukunftsorientierten und wachstumsstärkenden Impulsen fort. Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Bereiche innere Sicherheit und Verteidigung und treibt die Transformation hin zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft weiter voran. Investitionen zur Absicherung der Energieversorgung und in die Zukunft Deutschlands werden auf hohem Niveau fortgeführt. Um diese Prioritäten setzen zu können, hat die Bundesregierung alle Ausgaben im Bundeshaushalt auf den Prüfstand gestellt, Einsparpotenziale gehoben und Ausgabeansätze abgesenkt.

Gegenstand des vorliegenden Haushaltsfinanzierungsgesetzes sind die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 und Finanzplan bis 2027 berücksichtigten Änderungen beim Elterngeld, im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), die Änderungen der Festpreise im nationalen Brennstoffemissionshandel, die Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ sowie Änderungen bei den Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds und dem Sondervermögen Bundeswehr.