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11.06.2015

Zoll

Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz (Zweites VerkehrStÄndG)

  • 11.06.2015

Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer, die zunächst vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) verwaltet wurde. Bis zum 30. Juni 2014 bediente sich das BMF bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe. Seit 1. Juli 2014 ist die Zollverwaltung für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer allein zuständig. Die Organleihe war gesetzlich bis zum Ablauf des 30. Juni 2014 befristet. Im Kraftfahrzeugsteuergesetz und in der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung sind nach Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Bund Rechtsbereinigungen und Verfahrenserleichterungen vorzunehmen. Zudem wird ein bei der Verkündung des Verkehrsteueränderungsgesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2431) aufgetretener Fehler bereinigt, der das Versicherungsteuergesetz betrifft.