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09.06.2017

Zoll

Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

  • 09.06.2017

Die verpflichtende Einführung der weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge („Worldwide harmonized light duty test procedure“ - WLTP) ist für Neufahrzeuge auf EU-Ebene, schrittweise beginnend mit der Verabschiedung der hierzu erforderlichen Rechtsakte, voraussichtlich Ende Mai 2017 vorgesehen. Nach diesem Verfahren werden zukünftig auch die für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer relevanten Emissionen von Kohlendioxid (CO2) ermittelt. Um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, wird ein Stichtag zur Anwendung der CO2-Werte nach WLTP als Bemessungsgrundlage festgelegt.