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11.12.2020

Steuern

Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2021 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2021 – LuftVStAbsenkV 2021)

  • 11.12.2020

Das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) sieht in § 11 Absatz 2 für das Folgejahr eine Absenkung der Regelsteuersätze des § 11 Absatz 1 LuftVStG vor, wenn Einnahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten erzielt worden sind. Diese Absenkung ist im Wege einer Verordnung durch das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ohne Beteiligung des Bundesrates vorzunehmen.

  • Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. hat eigene Bewertungen in die BDI-Stellungnahme einfließen lassen und schließt sich der BDI-Stellungnahme an.
  • Der Deutsche Reiseverband e. V. schließt sich der BDL-Stellungnahme an.
  • Die Stellungnahme des DIHK liegt vor, eine Veröffentlichung ist jedoch nicht erwünscht.