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30.06.2021

Zoll

Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Gesetzentwurf des Bundesrates

  • 30.06.2021

Das gesamte Rennwett- und Lotteriegesetz wird grundlegend überarbeitet und den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Es wird in drei Hauptabschnitte gegliedert: Der erste Abschnitt enthält ordnungsrechtliche Vorschriften für Rennwetten einschließlich Rechtsverordnungsermächtigungen, der zweite Abschnitt beinhaltet steuerrechtliche Vorschriften einschließlich Rechtsverordnungsermächtigungen, im dritten Abschnitt sind gemeinsame Vorschriften enthalten. Der steuerrechtliche Abschnitt wird um Vorschriften für die Besteuerung der neuen Glücksspielarten virtuelles Automatenspiel und Online-Poker ergänzt. Da Spieler diese neuen Glücksspielangebote über das Internet länderübergreifend nutzen können, wird zugleich die Zerlegung des Steueraufkommens aus virtuellem Automatenspiel und Online-Poker vorgesehen. Die Besteuerungsgegenstände werden so allgemein formuliert, dass sie das jeweilige Glücksspiel auch dann erfassen, wenn es ohne die erforderliche Erlaubnis veranstaltet wird oder nicht erlaubnisfähig ist. Alle Steuerarten sind als Anmeldesteuern konzipiert, bei denen der Steuerpflichtige die Steuer selbst zu berechnen, anzumelden und zu entrichten hat. Die Ausführungsbestimmungen werden modernisiert und der neuen Konzeption des Rennwett- und Lotteriegesetzes angepasst. Die Änderungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Novellierung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und sollen zeitgleich in Kraft treten. Bisher unterliegen die Rennwett- und Lotteriesteuer sowie die Steuer für Sportwetten mit Ausnahme der Totalisatorsteuer dem bundesstaatlichen Finanzkraftausgleich. Die neuen Steuerarten für das virtuelle Automatenspiel und für Online-Poker sollen ebenfalls in den bundesstaatlichen Finanzkraftausgleich einbezogen werden.