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07.12.2021

Steuern

Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2022 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2022 – LuftVStAbsenkV 2022)

  • 07.12.2021

Das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) sieht in § 11 Absatz 2 für das Folgejahr eine Absenkung der Regelsteuersätze des § 11 Absatz 1 LuftVStG vor, wenn Einnahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten erzielt worden sind. Diese Absenkung ist im Wege einer Verordnung durch das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ohne Beteiligung des Bundesrates vorzunehmen. Die Versteigerung der luftverkehrsbezogenen Treibhausgasemissionszertifikate hat im Jahr 2021 zu Einnahmen in Höhe von 35.250.000,00 Euro geführt. Die gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze sind demnach für 2022 abzusenken.