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23.12.2022

Steuern

Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes zur Verlängerung des sogenannten Spitzenausgleichs

  • 23.12.2022

Mit der einjährigen Verlängerung des so genannten Spitzenausgleichs werden energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes angesichts der hohen Energiepreise unterstützt und die Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung gewährleistet. Dadurch werden ca. 9.000 Unternehmen weiterhin in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro von der Energie- bzw. Stromsteuer entlastet. Für die Zeit ab 2024 sollen die Begünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes reformiert werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.