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29.09.2025

Zoll

Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

  • 29.09.2025

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes wird die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt. Damit wird ein wesentlicher Teil der beschlossenen Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise umgesetzt. Potentiell über 600.000 Unternehmen erhalten Planungssicherheit sowie Impulse für Investitionen und Wachstum in Höhe von zusätzlich rd. 3 Mrd. Euro jährlich. Direkt begünstigt sind alle produzierenden Branchen, von der Automobilbranche über die Chemieindustrie bis hin zum kleinen Handwerker oder Bäcker. Indirekt profitieren davon auch alle anderen Bereiche der Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger.

Zusätzlich wird das Strom- und Energiesteuerrecht an neue EU-Vorgaben angepasst und die Weichen für eine einfache Integration der E-Mobilität sowie der technologieoffenen Speicherung von Strom gestellt. Beispielhaft wird die Steuerschuldnerschaft an der Ladesäule stark vereinfacht und erstmals Regelungen für neue Entwicklungen wie das bidirektionale Laden - also die Nutzung des Fahrzeuges als Batteriespeicher - in das Recht aufgenommen. Nicht zuletzt sorgen Vereinfachungen im Bereich der Nutzung umweltfreundlich erzeugten Stroms dafür, dass die Steuerbefreiungen für selbst erzeugten Strom künftig einfacher beansprucht werden können. Hiervon profitieren alle Verbraucher vom Mieter mit Balkon-PV-Anlage bis hin zum Unternehmen mit eigener Kraft-Wärme-Kopplungsanlage.

15 weitere Verbände haben eine Stellungnahme übermittelt, die mangels Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten nicht publiziert werden.