- 23.07.2014
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Gesetz vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2397) war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen und diesen im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der 18. Legislaturperiode umzusetzen. Das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2014 (BGBl. I S. 1042) greift die für die 18. Legislaturperiode gemachte Ankündigung des Gesetzgebers auf und setzt den noch verbliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, dem Bewertungsgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Eigenheimzulagegesetz und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz um.