- 26.07.2016
Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG) vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730) unterscheidet nunmehr zwischen zwei voneinander unabhängigen Besteuerungssystemen. Die Basis bildet ein einfaches, leicht administrierbares und gestaltungssicheres „intransparentes“ Besteuerungssystem für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger basiert. Diesem System unterfallen mit Ausnahme von Personengesellschaften zunächst alle Kapitalanlagevehikel unabhängig von ihrer rechtlichen Ausgestaltung oder ihrem Anlegerkreis. Für Spezial-Investmentfonds wird unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt. Der Begriff „Semi-Transparenz“ bringt zum Ausdruck, dass bei Spezial-Investmentfonds – anders als bei Personengesellschaften – nicht alle Einkünfte dem Anleger zugerechnet werden. Vielmehr bedarf es für die Zurechnung einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung. Aufgrund dieser Semi-Transparenz ist das heutige Investmentsteuerrecht günstiger für die Anleger als die Direktanlage, da bestimmte Erträge (im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften) steuerfrei thesauriert werden können (sog. Thesaurierungsprivileg). Das mit dem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in die vorgenannten Systeme integriert. Die in der Praxis mitunter schwierige Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Investitionsgesellschaften entfällt. Außerdem adressiert das Gesetz die Problematik der so genannten Cum/Cum-Geschäfte.
- Stellungnahme der acht Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft [pdf, 733KB]
- Gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft betrieblicher Altersversorgung e.V. (aba), der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) und der Arbeitsgemeinschaft kommunaler und kirchlicher Altersversorgung e.V. (AKA) [pdf, 466KB]
- Stellungnahme der association of the luxembourg fund industry (alfi) [pdf, 412KB]
- Stellungnahme der BIO Deutschland e.V. [pdf, 367KB]
- Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer [pdf, 280KB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes Alternative Investments e.V. (BAI) [pdf, 503KB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) [pdf, 125KB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. (BVK) [pdf, 1MB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen e.V. [pdf, 54KB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (bsi) [pdf, 246KB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) [pdf, 463KB]
- Stellungnahme des Deutschen Derivate Verbands e.V. (DDV) [pdf, 94KB]
- Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts e.V. [pdf, 541KB]
- Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft [pdf, 937KB]
- Stellungnahme von DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. (ASU) und DIE JUNGEN UNTERNEHMER (BJU) [pdf, 109KB]
- Stellungnahme des Deutschen Stiftungszentrums (DSZ) [pdf, 107KB]
- Gemeinsame Stellungnahme der Börse Berlin, Düsseldorf, München, Hamburg, Hannover und Stuttgart, der Deutschen Börse AG, der Tradegate Exchange und des Bundesverbandes der Wertpapierfirmen [pdf, 84KB]
- Stellungnahme der Gruppe Deutsche Börse [pdf, 35KB]
- Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) [pdf, 190KB]
- Stellungnahme des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) [pdf, 225KB]
- Stellungnahme des Verbandes der Auslandsbanken in Deutschland e.V. [pdf, 487KB]
- Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer [pdf, 212KB]
- Stellungnahme des Zentralen Immobilien-Ausschusses e.V. (ZIA) [pdf, 207KB]