- 10.02.2017
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen soll insbesondere die Möglichkeit eingeführt werden, für ein Kind, für das in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht, dessen Wohnsitz sich aber in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates anzupassen. Diese Änderung soll erst in Kraft treten, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Eingeführt werden sollen zudem eine Begrenzung der Rückwirkung eines Kindergeldantrags auf sechs Monate und eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Meldedaten durch das Bundeszentralamt für Steuern an die Familienkassen in Fällen der melderechtlichen Abmeldung einer Person, die in das Ausland gezogen ist oder deren melderechtlicher Status unbekannt ist.
- Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF) [pdf, 97KB]
- Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) [pdf, 317KB]
- Stellungnahme des Bundes Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter (BDFR) [pdf, 40KB]
- Stellungnahme des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) [pdf, 281KB]
- Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) [pdf, 160KB]
- Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands e.V. [pdf, 71KB]
- Stellungnahme des Deutschen Familienverbands e.V. [pdf, 85KB]
- Stellungnahme des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands Gesamtverband e.V. [pdf, 180KB]
- Stellungnahme des Evangelischen Bundesverbands - Evangeliches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. [pdf, 52KB]
- Stellungnahme des Zentralrats der Juden in Deutschland K.d.ö.R. [pdf, 220KB]
- Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) [pdf, 26KB]
- Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. [pdf, 180KB]