- 18.02.2021
Der Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD sah vor, dass die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Absatz 3 der Abgabenordnung (AO) für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert wird, soweit im Einzelfall nicht eine Anordnung nach § 149 Absatz 4 AO ergangen ist. Gleichzeitig wird die - regulär 15-monatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Absatz 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträge sahen u.a. folgende Ergänzung vor: Die Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen bis zum 31. August 2021 wird im Grundsatz auch auf beratene Land-und Forstwirte erstreckt, die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln (§ 149 Absatz 2 Satz 2 AO). In diesen Fällen wird die Erklärungsfrist allerdings nur um fünf Monate verlängert. Auf Grund der fünfmonatigen Verlängerung der Erklärungsfrist wird auch die 23-monatige zinsfreie Karenzzeit des § 233a Absatz 2 Satz 2 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um fünf Monate verlängert.