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18.02.2021

Steuern

Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019

Initiative der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

  • 18.02.2021

Der Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD sah vor, dass die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Absatz 3 der Abgabenordnung (AO) für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert wird, soweit im Einzelfall nicht eine Anordnung nach § 149 Absatz 4 AO ergangen ist. Gleichzeitig wird die - regulär 15-monatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Absatz 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsanträge sahen u.a. folgende Ergänzung vor: Die Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen bis zum 31. August 2021 wird im Grundsatz auch auf beratene Land-und Forstwirte erstreckt, die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln (§ 149 Absatz 2 Satz 2 AO). In diesen Fällen wird die Erklärungsfrist allerdings nur um fünf Monate verlängert. Auf Grund der fünfmonatigen Verlängerung der Erklärungsfrist wird auch die 23-monatige zinsfreie Karenzzeit des § 233a Absatz 2 Satz 2 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um fünf Monate verlängert.